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VGH Bayern, 07.05.2020 - 3 ZB 19.868 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BeamtStG § 26 Abs. 1 S. 1, S. 2; BayBG Art. 65 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1
Gesetzliche Vermutung bei Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - rewis.io
Gesetzliche Vermutung bei Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gesetzliche Vermutung bei Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 12.03.2019 - B 5 K 17.722
- VGH Bayern, 07.05.2020 - 3 ZB 19.868
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18
Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 3 ZB 19.868
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, einer gesetzlichen Vermutungsregel (BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 47), kann als dienstunfähig auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. - VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 B 15.534
Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 3 ZB 19.868
§ 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG erleichtert die tatsächlichen Feststellungen der (dauernden) Dienstfähigkeit nach Satz 1, indem bei Vorliegen der Voraussetzungen zu prognostizieren ist, ob Aussicht besteht, dass der Beamte innerhalb von weiteren sechs Monaten (Art. 65 Abs. 1 BayBG) wieder voll dienstfähig werden wird (BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 B 15.534 - juris Rn. 22;… Summer in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Jan. 2020, Art. 65 BayBG Rn. 2). - BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 3 ZB 19.868
Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt vor allem darin, dass sie im Interesse der ordnungsgemäßen Abwicklung des Dienstbetriebs im Hinblick auf die häufig schwierige Feststellung der Dienstunfähigkeit nach Satz 1 den Dienstherrn ermächtigt, Beamte, die durch längere Erkrankungen ausfallen und dadurch den Dienstbetrieb erheblich stören, unter gegenüber Satz 1 erleichterten Voraussetzungen als dienstunfähig anzusehen und in den Ruhestand zu versetzen (BVerwG, U.v. 17.10.1966 - VI C 56.63 - DÖD 1967, 110). - VGH Bayern, 08.04.2020 - 3 ZB 19.716
Versetzung in den Ruhestand
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 3 ZB 19.868
Auch lässt der Wortlaut des Gesetzes eindeutig darauf schließen, dass § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG eine eigenständige Bedeutung hat, wie die Formulierung "als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer ..." deutlich macht (vgl. a. BayVGH, B.v. 8.4.2020 - 3 ZB 19.716 - juris Rn. 9).